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Häufige Fragen (FAQ)

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Wann findet der Konfirmandenunterricht statt?

Der Konfirmandenunterricht beginnt meist Ende April und endet im März des darauffolgenden Jahres. In der Regel besuchen die Kinder in dieser Zeit die 7. bzw. 8. Schulklasse. Die Anmeldung erfolgt bei einem Elternabend im Februar oder März vor Beginn des Unterrichtes. Den Termin für den Elternabend und die Konfirmation können sie dem Gemeindebrief der Kirchengemeinde entnehmen oder sie fragen direkt beim Pfarramt nach.

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Was wird von den Eltern in der Konfirmandenzeit erwartet?

Wichtig ist uns die Begleitung der Jugendlichen durch ihre Eltern. Aus diesem Grunde bieten wir jährlich mehrere Elternabende an; sie dienen der Gemeinschaft und des gegenseitigen Kennenlernens von Eltern und Mitarbeiterteam. Darüber hinaus wollen wir uns jeweils einem relevanten Thema widmen. Die Bandbreite der Themen reicht von der Bedeutung der Konfirmation und der Gestaltung des Festes bis hin zu Erziehungsfragen und zentralen christlichen Glaubensinhalten.

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Was bedeutet eigentlich Konfirmation?

Das Wort Konfirmation kommt von dem lateinischen Begriff „confirmare“ und bedeutet so viel wie „festmachen“. Somit bekräftigen und bejahen die Konfirmandinnen und Konfirmanden das (Tauf)Versprechen, das ihre Eltern und Paten stellvertretend für sie bei der Taufe abgelegt haben. Sie erklären damit, dass sie ihr Leben auf den Grund des Glaubens bauen wollen.

 

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Was muss ich beachten wenn ich kirchlich heiraten möchte?

Das sollten Sie vorab klären:

    Bitte setzen Sie sich möglichst früh mit Ihrem zuständigen Pfarramt in Verbindung, um den Termin für Ihre kirchliche Trauung festzulegen. Besonders für die Monate Mai bis Juli, z.T. auch September, empfiehlt es sich schon ein Jahr zuvor einen Termin zu vereinbaren. Bei einem Traugespräch, das unmittelbar vor der Hochzeit stattfindet, werden sowohl die inhaltlichen wie auch die organisatorischen Fragen bezüglich der Trauung mit dem Brautpaar besprochen.

 

Bitte beachten Sie:

    Vereinbaren Sie die anderen Termine bezüglich Ihrer Hochzeit erst dann, wenn der Trautermin fest steht (Gaststätte, Übernachtungen etc.). Der Termin für eine kirchliche Trauung muss mit der sonstige Planung der jeweiligen Kirchengemeinde übereinstimmen.
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Wie läuft ein Traugottesdienst ab?

Typischer Ablauf eines Traugottesdienstes:

  • Glockenläuten
  • Einzug der Pfarrerin/des Pfarrers mit dem Brautpaar
  • Begrüssung
  • Gemeinsames Lied
  • Gebet
  • (evtl. Musikbeitrag)
  • (evtl. Rüstgebet)
  • Traufrage
  • (evtl. Ringwechsel)
  • Trausegen
  • Fürbittengebet und Vaterunser (kniend)
  • (evtl. Musikbeitrag)
  • Übergabe der Traubibel oder eines anderen
      Geschenkes der Gemeinde
    1. Gemeinsames Lied
    2. Abkündigungen/Bekanntmachungen Segen
    3. Auszug des Brautpaares aus der Kirche
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Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

    Folgende Unterlagen werden benötigt:
    • Taufdatum und –ort für beide Brautleute
    • Konfirmationsdatum, -ort und Denkspruch –sofern evangelisch–.
    • (Ist ein/e Partner/in katholisch, findet eine gemischtkonfessionelle Trauung statt. Der/die katholische Partner/in sucht rechtzeitig das Gespräch mit dem zuständigen katholischen Kollegen und beantragt für sich eine Befreiung von der Formpflicht.)
    • Aufgebotsbescheinigung
    • Vorschlag eines Trauspruchs
    • Besondere Liedwünsche können hier geäußert werden
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Und wenn mein Partner nicht evangelisch ist?

Wenn Sie einer anderen christlichen Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören kann die kirchliche Trauung gewährt werden, wenn Sie Ihrem evangelischen Partner versprochen haben, ihn oder sie in der Ausübung ihres oder seines Glaubens nicht zu behindern. Es empfiehlt sich schon vor der Trauung die Frage der Erziehung der zu erwartenden Kinder zu klären.

 

Eine sogenannte "Ökumenische Trauung" mit Beteiligung etwa eines katholischen Priesters ist für die Evangelische Kirche nicht erforderlich. Wo sie gewünscht wird stehen wir dem nicht entgegen. Bitte sprechen Sie Ihren Wunsch, in einer evangelischen Kirche getraut zu werden mit Ihrem zuständige Seelsorger Ihrer jeweiligen Gemeinde ab.

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Können Geschiedene wieder kirchlich heiraten?

Die Ehe ist ein Bund für das Leben. Dennoch kommen immer wieder Geschiedene und bitten um eine kirchliche Trauung mit einem anderen Ehepartner.

 

Diesem Wunsch kann aus seelsorgerlichen Gründen entsprochen werden, wenn beide Partner dies wünschen. Die Trauung muss in diesem Fall vom zuständigen Dekanatamt genehmigt werden. Teilen Sie deshalb bitte rechtzeitig den Sachverhalt Ihrem Pfarramt mit.

 

(Im weiteren verweisen wir auf die Kirchliche Trauordnung §7)

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Werden Ausgetretene zur Trauung zugelassen?

Die kirchliche Trauung bekennt sich zu einem gemeinsamen Leben im Sinne Jesu und dem Gebot der Nächstenliebe und der Vergebung. Eine Trauung mit einem ausgetretenen Mitglied kann daher aus seelsorgerlichen Gründen zugestimmt werden, wenn:

  • der ausgetretene Ehegatte versprochen hat, den evangelischen Ehegatten in der Ausübung seines Glaubens nicht zu behindern und
  • das Dekanatamt sie genehmigt.

Wir bitten diesen Sachverhalt rechtzeitig mitzuteilen, damit ein Antrag noch erfolgen kann. Im weiteren verweisen wir auf die Kirchliche Trauordnung §5.

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Welche Bedutung hat die Taufe?

In der Taufe spricht Gott sein Ja zu unseren Kindern. Mit diesem Ja beginnt für unsere Kinder ein Weg, auf dem sie Gott persönlich kennenlernen und erfahren sollen.

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Wer kann getauft werden?

Getauft werden kann jedes Kind, dessen Eltern und Paten den Wunsch nach einer Taufe äußern. Eine Trauung der Eltern (standesamtlich oder kirchlich) ist nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist allerdings die Kirchenmitgliedschaft der Eltern bzw. eines Elternteils, da die Aufnahme in die Gemeinde durch die Taufe einer Fortführung im Alltag bedarf.

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Welche Unterlagen brauche ich für die Taufe?

Wichtige Unterlagen für das Taufgespräch bzw. Taufseminar

  • Geburtsurkunde (für kirchliche Zwecke)
  • Familienstammbuch (od. ähnliche Unterlagen)
  • Patenschein des Paten/der Paten (beim zuständigen Pfarramt des Paten/der Patin erhältlich)
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Wann finden Taufen statt?

Die Taufe erfolgt entweder im Hauptgottesdienst (zu den üblichen Gottesdienstzeiten) oder aber in einem speziellen Taufgottesdienst. Die einzelnen Teilgemeinden pflegen eine unterschiedliche Taufpraxis, sowohl die Form als auch die Zeit betreffend. Näheres erfahren Sie im zuständigen Pfarramt.

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Wer kann Pate werden?

  • Das Patenamt kann von jedem getauften Christen übernommen werden. Mindestens ein Pate muss der evangelischen Landeskirche angehören. Weitere Paten können auch einer anderen christlichen Kirche angehören (z.B. katholisch, freikirchlich). Aus der Kirche ausgetretene Personen oder Angehörige anderer Religionen können das Patenamt in der evangelischen Kirche nicht wahrnehmen.

  • Paten, die nicht in Ihrer Heimatgemeinde wohnen, benötigen einen Patenschein. Diesen erhalten sie bei dem für die Paten zuständigen Pfarramt bzw. Pfarramtsbüro.

  • Eine Patenschaft endet formal nach der Konfirmation.

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    Gibt es eine ökumenische Taufe?

      Eine ökumenische Taufe gibt es nicht, da die Taufe die Aufnahme in eine konkrete Gemeinde ist. Die Taufe erfolgt deshalb immer innerhalb einer Konfession. Allerdings wird die Taufe in von vielen Kirchen gegenseitig anerkannt und kann als von allen Kirchen anerkanntes Sakrament angesehen werden.
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    An was muss ich sonst noch bei einer Taufe denken?

    • Angehörige und Freunde können in Absprache mit dem/der PfarrerIn/VikarIn bei der Tauffeier mitwirken. (z.B. musikalischer Beitrag, Ansprache, Gebet für Täufling(e)
    • Der Blumenschmuck um den Taufstein besteht i. d. R. aus einer Girlande und muss von der Tauffamilie beschafft werden. (Länge ca. 1,50m)·
    • Der Taufspruch kann von den Eltern und Paten selbst ausgewählt werden
    • Eine Taufkerze erhalten die Täuflinge i.d.R. von ihrer Kirchengemeinde. (Sie können aber auch eine eigene mitbringen. TIPP: fragen Sie Ihre Paten!)

     


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    Sonntag, 05.Februar 2012